teilen
21.10.2020 · Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Corona: Sonderunterstützung für Start-ups und kleine Mittelständler in MV kann beantragt werden

Ob Start-ups, Existenzgründer:innen oder kleine Mittelständler – viele Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern stehen in Folge der Corona-Krise vor großen Herausforderungen. Zur Stabilisierung der Wirtschaft hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, um besonders junge und kleine Mittelständler zu unterstützen (Säule II). Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) hat daher zusammen mit der KfW und dem Land Mecklenburg-Vorpommern das Programm MBMV Sonderunterstützung KfW 2020 ins Leben gerufen, welches ab sofort beantragt werden kann.

Beteiligungsanträge können von gewerblichen Unternehmen mit bis zu 75 Millionen Euro Gruppenumsatz beantragt werden. Die Finanzierungshilfen aus der Säule II stehen Unternehmen zur Verfügung, die bis zum 31. Dezember 2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind und ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindesten 50 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland, konkret in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Die Beteiligung mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren kann beantragt werden als typisch stille Beteiligung (mindestens 50.000 und höchstens 800.000 Euro) oder als offene Beteiligung von höchstens 800.000 Euro. Möglich ist auch eine Kombination aus offener und stiller Beteiligung (mindestens 50.000 und höchstens 800.000 Euro). Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt bestehen.

 

Mehr Informationen und Antragsformulare