teilen
30.05.2019 · Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

DigitalPakt Schule gemeinsam umsetzen

In Mecklenburg-Vorpommern nimmt die Umsetzung von „DigitalPakt Schule“ Form an. Das Land, Landkreise und kreisfreie Städte, der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag und der Zweckverband elektronische Verwaltung haben sich auf eine abgestimmte und partnerschaftliche Zusammenarbeit verständigt. In Schwerin haben alle Partner:innen für öffentliche Schulen eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die die Einrichtung eines Lenkungsausschusses vorsieht. Mit der Landesarbeitsgemeinschaft Freier Schulen hat Bildungsministerin Birgit Hesse heute ebenfalls eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit geschlossen.

„Die Digitalisierung in der Schule ist für uns alle Chance und Herausforderung zugleich“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Digitale Medien, Werkzeuge und Plattformen verändern Kommunikations- und Arbeitsabläufe. Aber sie eröffnen auch neue mediale Wirklichkeiten und machen neue Lernformen möglich. Ich freue mich darüber, dass alle Partner mit dem Land umfassend kooperieren und die Aufgaben und Lösungen aufeinander abstimmen wollen. Nur so können wir gewährleisten, dass an allen Schulen moderne Lernumgebungen geschaffen werden“, sagte Hesse.

Die Verteilung der Mittel aus dem DigitalPakt soll in einer Förderrichtlinie geregelt werden, die im Entwurf vorliegt. Danach erhalten die öffentlichen Schulen eine Förderung nach folgendem verabredeten Modell: Der jeweilige Betrag ergibt sich aus einer Kombination von Sockel und Schülersatz. Für Grundschulen beträgt der Sockel 40.000 Euro, für weiterführende allgemeinbildende Schulen 50.000 Euro und für berufliche Schulen 75.000 Euro. Weitere Mittel werden nach der Schülerzahl verteilt. Maßgeblich für den Schülersatz in Höhe von 340 Euro ist die Schülerzahl des Schuljahres 2017/2018.

Auch die freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sollen Mittel vom DigitalPakt erhalten, wie aus dem Entwurf der Förderrichtlinie weiter hervorgeht. Der jeweilige schulbezogene Betrag ergibt sich ebenfalls aus einer Kombination von Sockel und Schülersatz. Alle Schulen erhalten einen Sockel in Höhe von 15.000 Euro. Weitere Mittel werden nach der Schülerzahl verteilt. Maßgeblich für den Schülersatz in Höhe von 395 Euro ist die vorläufige Schülerzahl des Schuljahres 2018/2019. „Ich nenne es ein gutes Signal, dass sich auch die freien Schulen bereiterklären, die Digitalisierung gemeinsam mit uns voranzubringen“, sagte die Ministerin.