Landesregierung beschließt „MV-Schutzfonds”
Um Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren, Arbeitsplätze und soziale Einrichtungen zu sichern und die Gesundheitsversorgung zu stabilisieren, hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket über 1,1 Milliarden Euro zugesichert. Bezuschusst werden verschiedene Bereiche unter unterschiedlichen Voraussetzungen, von denen nachfolgend einige aufgelistet sind.
Soforthilfen für Solo-Selbstständige, Kleinst- & Kleinunternehmen
Für Unternehmer:innen, für die die Corona-Krise existenzbedrohlich ist, werden Soforthilfen bereitgestellt. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor alle anderen Hilfen zur Beschäftigungssicherung in Anspruch genommen worden sind. Das meint insbesondere die Beantragung des Kurzarbeitergeldes. Erfüllen Unternehmen daneben auch alle anderen Bedingungen, gelten folgende Sätze:
Solo-Selbstständige und Unternehmen mit 0-10 Arbeitnehmer:innen erhalten folgenden Zuschuss (gestaffelt ausgezahlt, nicht zurückzuzahlen):
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0 bis 5 Arbeitnehmer:innen: 9.000 Euro
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6 bis 10 Arbeitnehmer:innen: 15.000 Euro
Kleinunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeiter:innen werden wie folgt bezuschusst (gestaffelt ausgezahlt, nicht zurückzuzahlen):
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11 bis 24 Arbeitnehmer:innen: 25.000 Euro
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25 bis 49 Arbeitnehmer:innen: 40.000 Euro
Die Antragstellung erfolgt beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
Liquiditätshilfeprogramm (rückzahlbare Zuschüsse)
Um die geringen oder fehlenden Einnahmen von Unternehmen zumindest teilweise abfangen zu können, werden rückzahlbare Zuschüsse gewährleistet. Diese sollen die Liquidität der Unternehmen sichern. Es gelten folgende Sätze für Unternehmen, denen durch die Corona-Krise Liquiditätsengpässe entstanden sind:
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bis zu 20.000 Euro erhalten: Solo-Selbstständige und Unternehmen mit 0 bis 10 Arbeitnehmer:innen (im vereinfachten Verfahren, zinsfrei rückzahlbar)
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bis zu 200.000 Euro erhalten: Unternehmen mit bis zu 249 Arbeitnehmer:innen (im ersten Jahr zinsfreie Rückzahlung)
Die Antragstellung erfolgt bei der Gesellschaft für Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung (GSA).
Weitere Mittel kommen beispielsweise Kultureinrichtungen, Kunst- und Kulturschaffenden, gemeinnützigen Organisationen sowie der Gesundheitsversorgung zu. Außerdem soll es Lohnfortzahlungen geben, wonach Arbeitnehmer:innen, die aufgrund der Kita- und Schulschließungen nicht mehr voll erwerbsfähig sind, berücksichtigt werden. Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der Landesregierung sowie der beigefügten Aufschlüsselung aller Soforthilfen entnehmen.