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16.09.2021 · Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Wohnen mit Service

Digitalisierungsminister Christian Pegel überreichte heute an Guido Müller, Vorstandsvorsitzender der Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 17.500 Euro für Erleichterungen des Wohnens im Alter mit Hilfe der Digitalisierung. Die Fördermittel kommen aus dem Landesprogramm zur Förderung digitaler Transformation, der DigiTrans-Richtlinie. Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 50.000 Euro.

Die Wohnungsgenossenschaft will ihr Angebot „Wohnen mit Service im Alter – betreutes Wohnen“ mit Hilfe der Digitalisierung zukunftsfähig aufstellen. Dazu führt sie in einer ersten Pilotierungsphase in zehn ausgewählten Wohneinheiten sowie einer Musterwohnung ein „Ambient Assisted Living-System“ ein. Dieses Unterstützungssystem kann Bewegungen, Helligkeit und Temperaturen erkennen, den Herd automatisch abschalten und Haus-Notrufe absetzen. Insbesondere ältere und hilfsbedürftige Menschen sollen von diesem System profitieren, mit dessen Hilfe die Wohnung „mitdenkt“, Gefahren erkennt und Angehörige informiert.

Im Rahmen eines weiterführenden Vorhabens der Initiative „Leben und Wohnen im Alter“ sollte die Digitalisierung im Wohnen und Pflege im Rahmen einer mobilen Ausstellung entwickelt werden. Hierzu wurden in Zusammenarbeit mit dem Digitalen Innovationszentrum Stralsund zwei Wohnconatiner so umgestaltet, dass die Besucher von der automatischen Herdabschaltung bis hin zur Sturzerkennung alles rund um Smart Home anfassen und ausprobieren können. Mit dem Zusammenwirken in die verschiedenen Facetten dieses Lebensbereiches spiegelt sich hier ein gelungenes Beispiel für übergreifende Innovationsprozesse im digitalen MV wieder.

Hintergrund zur Förderung nach der DigiTrans-Richtlinie

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere klein- mittelständische Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, die DigiTrans-Richtlinie, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro, beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Insgesamt sind beim Landesförderinstitut (LFI) seit 2019 582 Anträge auf Förderung nach der DigiTrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von etwa 8,7 Millionen Euro eingereicht worden. Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

 

Informationen, Ansprechpartner und Antragsstellung